(040) 89 10 51  Waitzstraße 14, 22607 Hamburg
Schwarzweißfoto von Büroarbeit mit Buchhaltungsunterlagen, einem Taschenrechner und einem industriellen Hafen im Hintergrund.
Andreas Rischar Dienstag, 23. Juni 2026 von Andreas Rischar

Entgelttransparenz 2026

Was Arbeitgeber jetzt zur Gehaltstransparenz wissen müssen

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie musste bis 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Deutschland hat diese Frist nach aktuellen Berichten nicht eingehalten; trotzdem sollten Arbeitgeber sich bereits vorbereiten, weil die Richtlinie u. a. mehr Auskunftsrechte, Berichtspflichten ab 100 Beschäftigten und mehr Transparenz im Bewerbungsprozess vorsieht.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt neue Pflichten für Arbeitgeber und mehr Rechte für Beschäftigte. Was Unternehmen jetzt zur Gehaltstransparenz wissen sollten.

Über Gehälter wird in vielen Unternehmen ungern gesprochen. Für Arbeitgeber ist die Vergütungsstruktur häufig ein sensibles Thema, für Beschäftigte ist sie oft kaum nachvollziehbar. Genau hier setzt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie an: Sie soll dazu beitragen, gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit besser durchzusetzen.

Die Richtlinie hätte von den Mitgliedstaaten bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Deutschland hat diese Frist bislang nicht eingehalten. Ein deutsches Umsetzungsgesetz steht noch aus; nach aktuellen Informationen soll die Umsetzung voraussichtlich erst Anfang 2027 erfolgen. Für Unternehmen bedeutet das jedoch nicht, dass sie das Thema aufschieben sollten. Die Richtung ist klar: Vergütungssysteme müssen transparenter, nachvollziehbarer und diskriminierungsfreier werden.

Was ist das Ziel der Entgelttransparenz?

Der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ ist nicht neu. Bereits heute gibt es in Deutschland das Entgelttransparenzgesetz. Dieses soll Beschäftigte dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt besser durchzusetzen. Es sieht unter anderem einen individuellen Auskunftsanspruch, betriebliche Prüfverfahren und Berichtspflichten vor.

Die EU-Richtlinie geht jedoch weiter. Sie will nicht erst dann ansetzen, wenn Beschäftigte eine Ungleichbehandlung vermuten, sondern mehr Transparenz bereits im Bewerbungsprozess und während des laufenden Arbeitsverhältnisses schaffen. Die Europäische Kommission nennt unter anderem Auskunftsrechte, Berichtspflichten ab 100 Beschäftigten, gemeinsame Entgeltbewertungen bei Hinweisen auf Diskriminierung sowie verschärfte Durchsetzungsmechanismen.

Was soll sich für Bewerber ändern?

Ein besonders praxisrelevanter Punkt betrifft das Bewerbungsverfahren. Arbeitgeber sollen künftig frühzeitig Informationen über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne bereitstellen müssen. Bewerberinnen und Bewerber sollen also nicht erst im letzten Gespräch erfahren, in welchem Gehaltsrahmen sich die Stelle bewegt.

Außerdem sieht die Richtlinie vor, dass Arbeitgeber nicht nach dem bisherigen Gehalt fragen dürfen. Hintergrund ist, dass frühere Gehaltsunterschiede sonst in neue Arbeitsverhältnisse „mitgenommen“ werden können. Gerade bestehende Entgeltungleichheiten können sich dadurch über Jahre fortsetzen.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Stellenanzeigen, Recruiting-Prozesse und Gesprächsleitfäden sollten rechtzeitig überprüft werden.

Welche Rechte sollen Beschäftigte erhalten?

Auch im bestehenden Arbeitsverhältnis soll die Entgelttransparenz gestärkt werden. Beschäftigte sollen Informationen darüber verlangen können, wie ihr Entgelt zustande kommt und wie die durchschnittliche Vergütung vergleichbarer Beschäftigtengruppen aussieht — aufgeschlüsselt nach Geschlecht.

Wichtig ist: Es geht nicht darum, dass einzelne Kolleginnen oder Kollegen ihr konkretes Gehalt offenlegen müssen. Vielmehr sollen Vergleichswerte eine Einschätzung ermöglichen, ob eine Benachteiligung vorliegen könnte.

Für Beschäftigte kann das ein wichtiges Instrument sein, um eine mögliche Entgeltdiskriminierung überhaupt zu erkennen. Denn ohne Informationen über Vergleichsgehälter bleibt eine Ungleichbehandlung häufig unsichtbar.

Welche Pflichten kommen auf Arbeitgeber zu?

Die Richtlinie sieht insbesondere für größere Arbeitgeber neue Berichtspflichten vor. Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten sollen künftig regelmäßig über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede berichten müssen. Werden erhebliche, nicht gerechtfertigte Unterschiede festgestellt, können weitere Prüf- und Handlungspflichten entstehen.

Auch kleinere Unternehmen sollten das Thema nicht ignorieren. Denn transparente und nachvollziehbare Vergütungsstrukturen werden unabhängig von formellen Berichtspflichten an Bedeutung gewinnen. Wer Gehaltsentscheidungen nicht erklären kann, gerät im Streitfall schneller unter Druck.

Arbeitgeber sollten sich daher unter anderem folgende Fragen stellen:

* Gibt es klare Kriterien für Gehaltsentscheidungen?
* Sind Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten nachvollziehbar bewertet?
* Werden gleiche oder gleichwertige Tätigkeiten vergleichbar vergütet?
* Gibt es dokumentierte Gründe für Gehaltsunterschiede?
* Sind variable Vergütungsbestandteile objektiv nachvollziehbar?

Gilt die EU-Richtlinie schon unmittelbar?

Solange Deutschland kein Umsetzungsgesetz verabschiedet hat, gelten die Vorgaben der Richtlinie im privaten Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht unmittelbar. Beschäftigte privater Arbeitgeber können sich also nicht ohne Weiteres direkt auf die Richtlinie berufen. Die konkrete Umsetzung in Deutschland bleibt abzuwarten.

Das bedeutet aber nicht, dass die Richtlinie rechtlich bedeutungslos ist. Gerichte können bestehendes nationales Recht richtlinienkonform auslegen, soweit dafür Spielräume bestehen. Zudem ist absehbar, dass der deutsche Gesetzgeber das bestehende Entgelttransparenzgesetz anpassen wird.

Arbeitgeber sollten deshalb nicht erst reagieren, wenn das Gesetz bereits gilt. Sinnvoll ist eine frühzeitige Bestandsaufnahme.

Was sollten Arbeitgeber jetzt tun?

Auch wenn noch nicht alle Details der deutschen Umsetzung feststehen, können Unternehmen bereits jetzt wichtige Vorbereitungen treffen.

Empfehlenswert ist zunächst eine Prüfung der bestehenden Vergütungsstruktur. Dazu gehört die Frage, ob Gehälter, Zulagen, Boni und sonstige Leistungen nach objektiven Kriterien vergeben werden. Ebenso sollten Stellenprofile, Karrierestufen und Verantwortungsbereiche klar dokumentiert sein.

Im Recruiting sollten Arbeitgeber prüfen, ob Gehaltsbänder bereits sinnvoll angegeben werden können. Auch interne Prozesse für Auskunftsersuchen sollten vorbereitet werden. Denn wenn Beschäftigte künftig häufiger Informationen zur Vergütung verlangen, braucht es klare Zuständigkeiten und rechtssichere Abläufe.

Besonders wichtig ist eine saubere Dokumentation. Arbeitgeber sollten nachvollziehen können, warum Beschäftigte unterschiedlich vergütet werden. Zulässige Gründe können etwa Berufserfahrung, Qualifikation, Verantwortung, Leistung oder Marktbedingungen sein. Entscheidend ist jedoch, dass diese Kriterien sachlich, transparent und diskriminierungsfrei angewendet werden.

Was bedeutet das für Beschäftigte?

Für Beschäftigte kann die Entgelttransparenz mehr Klarheit schaffen. Wer den Verdacht hat, schlechter bezahlt zu werden als vergleichbare Kolleginnen oder Kollegen, erhält künftig voraussichtlich bessere Möglichkeiten, Informationen zu verlangen.

Gleichzeitig ersetzt Transparenz nicht automatisch den arbeitsrechtlichen Anspruch. Ob tatsächlich eine unzulässige Benachteiligung vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Maßgeblich sind unter anderem Tätigkeit, Qualifikation, Verantwortung, Berufserfahrung, Entgeltsystem und mögliche sachliche Gründe für Unterschiede.

Beschäftigte sollten daher nicht vorschnell handeln, sondern Auskunftsansprüche und mögliche weitere Schritte sorgfältig prüfen lassen.

Fazit: Entgelttransparenz kommt — Vorbereitung lohnt sich

Die Entgelttransparenz wird eines der wichtigen arbeitsrechtlichen Themen der kommenden Jahre. Auch wenn Deutschland die EU-Richtlinie noch nicht umgesetzt hat, ist absehbar, dass Arbeitgeber künftig stärker erklären müssen, wie Gehälter zustande kommen.

Für Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Vergütungssysteme zu überprüfen und klare Strukturen zu schaffen. Für Beschäftigte bietet die Entwicklung die Chance, mögliche Ungleichbehandlungen besser zu erkennen und ihre Rechte gezielter wahrzunehmen.

Wer frühzeitig handelt, vermeidet spätere Konflikte — und schafft mehr Vertrauen im Arbeitsverhältnis.