Strafrecht
Engagierte Verteidigung. Klare Strategie. Diskrete Beratung.
______________
Wenn Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, ist frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend. Bereits im Ermittlungsverfahren werden häufig wichtige Weichen gestellt. Eine unbedachte Aussage, eine verspätete Reaktion oder eine falsche Einschätzung der Situation kann erhebliche Folgen haben.
Ob Vorladung, Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, Anklage oder Hauptverhandlung: Ich prüfe die Vorwürfe, bespreche mit Ihnen die Verteidigungsstrategie und vertrete Ihre Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
-
Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Bereits im Ermittlungsverfahren werden wichtige Weichen gestellt. Ich prüfe den Vorwurf, berate Sie zu Ihren Rechten und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die zu Ihrer Situation passt.
→ Vorladung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft
→ Durchsuchung und Beschlagnahme
→ Aussageverweigerungsrecht
→ Akteneinsicht und Beurteilung der Vorwürfe
→ Einstellung des Verfahrens -
Verteidigung vor Gericht
Wenn es zur Anklage kommt, vertrete ich Sie konsequent vor Gericht. Ich bereite Ihre Verteidigung vor und setze mich für die bestmögliche Lösung ein.
→ Hauptverhandlung vor dem Amts- und Landgericht
→ Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie
→ Beweisaufnahme und Zeugenbefragung
→ Plädoyer und rechtliche Würdigung
→ Rechtsmittel (Berufung, Revision) -
Strafbefehl erhalten?
Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb kurzer Frist Einspruch eingelegt werden. Ich prüfe, ob ein Einspruch sinnvoll ist und welche Folgen drohen.
-
Wen ich im Strafrecht vertrete
_____________Ich verteidige Privatpersonen, Beschuldigte und Betroffene in allen Phasen eines Strafverfahrens - diskret, engagiert und mit klarem Blick für das Wesentliche.
-
→ Erstberatung bei Tatvorwürfen
→ Verteidigung im Ermittlungsverfahren
→ Verteidigung im Hauptverfahren
→ Jugendstrafrecht
Häufige Fragen im Strafrecht
Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?
Als Beschuldigter sind Sie in vielen Fällen nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Vor einer Aussage sollte anwaltlich geprüft werden, ob und wie reagiert wird.
Sollte ich im Ermittlungsverfahren schweigen?
Das Schweigerecht ist ein wichtiges Recht des Beschuldigten. Häufig ist es sinnvoll, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen und Akteneinsicht abzuwarten.
Was bedeutet Akteneinsicht?
Durch Akteneinsicht kann die Verteidigung prüfen, welche Vorwürfe, Beweise und Aussagen vorliegen. Erst danach lässt sich eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln.
Was kann ich gegen einen Strafbefehl tun?
Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb kurzer Frist Einspruch eingelegt werden. Ob das sinnvoll ist, hängt vom konkreten Vorwurf, der Beweislage und den möglichen Folgen ab.
Vertreten Sie auch im Verkehrsstrafrecht?
Ja. Ich vertrete Sie bei strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr, etwa bei Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, fahrlässiger Körperverletzung oder Fahrerlaubnisfragen.